Forschungsdatenmanagement
Neufassung "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis"!
11. Juli 2019, von FDM Webmaster
Die DFG hat den Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" in einer aktualisierten Fassung verabschiedet.
Mit der Sicherung Ihrer Forschungsdaten im Forschungsdatenrepositorium der UHH erfüllen Sie insbesondere folgende Forderungen:
Zitat: Leitlinie 13 - Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen (Erläuterungen)
"Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen."
Zitat: Leitlinien 17 - Archivierung (Erläuterungen)
"Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs."