Datenschutz
Auch Forschungsdaten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere, wenn in einem Forschungsprojekt schützenswerte Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. In den Bereich des Datenschutzes fallen z.B. Film- und Tonaufnahmen, Bildmaterial und Interviews die Personen zeigen und Informationen über diese Personen aufzeichnen.
Eine zufällige Befragung mit einem Fragebogen auf der Straße ist unproblematisch, da in der Regel eine Zuordnung der Antworten auf eine bestimmte Person ausgeschlossen ist. Führen Sie die Befragung per Video-Interview durch, ist durch das Bild und die Stimme eine Zuordnung möglich und die Befragung unterliegt dem Datenschutzgesetz.
Bevor Sie mit einem Forschungsprojekt beginnen, sollte die Schutzwürdigkeit der Daten geklärt werden. Informieren Sie sich auf der Webseite des integrierten Informations- und Datenschutzmanagement der UHH zu Datenschutz in der Forschung. Sollten Sie schutzwürdige Daten erheben, müssen Sie eine Verfahrensbeschreibung und Risikoanalyse erstellen und diese mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragen abstimmen.
Bis zum 24.05.2018 gilt für Forschungsprojekte an der Universität Hamburg neben den spezialgesetzlichen Rechtsnormen mit Datenschutzbezug insbesondere das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG); ab dem 25.05.2018 wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) unmittelbar wirksam.
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