Forschungsdatenmanagement
Zehn Jahre und für die Nachnutzung sinnvoll aufbereitetDFG-Richtlinien zu ForschungsdatenDFG präzisiert die Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten
12. Juli 2019, von FDM Webmaster

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DFG: Die „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ konkretisieren den mit den „Grundsätzen“ vorgegebenen Rahmen im Kontext der DFG-Förderregularien.
Die "Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten", die die DFG im September veröffentlicht haben, konkretisieren den mit den „Grundsätze[n] zum Umgang mit Forschungsdaten“ der Allianz der Wissenschaftsorganisationen vorgegebenen Rahmen im Kontext der DFG-Förderregularien, gelten also für alle Antragstellenden bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Interessant ist die Präzisierung insbesondere in Bezug auf den Zustand der zu sichernden Daten ("Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht.") sowie auf die Zuständigkeit für die langfristige Sicherung ("(...) sollen Forschungsdaten in der eigenen Einrichtung oder in einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur für mindestens 10 Jahre archiviert werden.").
Wichtig für Antragsteller: Für die Aufgaben, die mit dem Forschungsdatenmanagement in Zusammenhang stehen, können im Projektantrag Mittel vorgesehen werden. Bei Fragen dazu können Sie sich auch gerne an gwin wenden.